Rechtsprechung
LG Bonn, 03.02.2005 - 6 T 10/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Verkehrswert, Herabsetzung, Rechtsschutzinteresse
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 74 a, 85 a ZVG
Verkehrswert, Herabsetzung, Rechtsschutzinteresse - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsschutzinteresse des Schuldners an der Herabsetzung des Verkehrswertes; Pflicht des Schuldners zur Darlegung des Interesses an der Herabsetzung des Verkehrswerts im Falle einer auf Herabsetzung gerichteten Anfechtung der Verkehrswertfestsetzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Euskirchen - 15 K 40/04
- LG Bonn, 03.02.2005 - 6 T 10/05
Wird zitiert von ... (2)
- LG Bonn, 15.08.2005 - 6 T 196/05
Vereinigungsbaulast, Zwangsversteigerung
Der Schuldner/Eigentümer im Zwangsversteigerungsverfahren ist durch eine etwa zu hohe Verkehrswertfestsetzung im Regelfall nicht beschwert und kann deshalb Beschwerde mit dem Ziel der Herabsetzung des Verkehrswertes -von hier nicht erkennbaren Ausnahmefällen abgesehennicht einlegen (vgl. LG Bonn, Beschluss vom 03.02.2005 -6 T 10/05- veröffentlicht im Internet unter www.nrwe.de und bei JURIS, Datenbank Rechtsprechung der Länder). - LG Hannover, 19.02.2018 - 1 T 42/17
Zwangsversteigerungsverfahren: Pflichten & Haftung Verkehrswertgutachter
Es ist streitig, ob mit Rücksicht auf die vom Verkehrswert abhängigen Grenzen, die das Bietverhalten im Zwangsversteigerungsverfahren beeinflussen können (70 % gem. § 74 a Abs. 1 ZVG, 50 % gem. § 85 a ZVG), ob an einer Herabsetzung ein Rechtsschutzinteresse fehlt mit der Erwägung, bei einem geringeren Wert könnte der Zuschlag auch zu einem entsprechend geringeren Mindestgebot erfolgen (so LG Bonn, Beschluss vom 03.02.2005 zu 6 T 10/05;… dagegen Stöber, 20. Aufl. Rz. 9.2 zu § 74 a ZVG m.w.N., BGH MDR 2004, 1023 und NJW-RR 2006, 1389 Rz. 7).