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   LG Bonn, 03.02.2005 - 6 T 10/05   

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https://dejure.org/2005,30606
LG Bonn, 03.02.2005 - 6 T 10/05 (https://dejure.org/2005,30606)
LG Bonn, Entscheidung vom 03.02.2005 - 6 T 10/05 (https://dejure.org/2005,30606)
LG Bonn, Entscheidung vom 03. Februar 2005 - 6 T 10/05 (https://dejure.org/2005,30606)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Verkehrswert, Herabsetzung, Rechtsschutzinteresse

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 74 a, 85 a ZVG
    Verkehrswert, Herabsetzung, Rechtsschutzinteresse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutzinteresse des Schuldners an der Herabsetzung des Verkehrswertes; Pflicht des Schuldners zur Darlegung des Interesses an der Herabsetzung des Verkehrswerts im Falle einer auf Herabsetzung gerichteten Anfechtung der Verkehrswertfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Euskirchen - 15 K 40/04
  • LG Bonn, 03.02.2005 - 6 T 10/05
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Bonn, 15.08.2005 - 6 T 196/05

    Vereinigungsbaulast, Zwangsversteigerung

    Der Schuldner/Eigentümer im Zwangsversteigerungsverfahren ist durch eine etwa zu hohe Verkehrswertfestsetzung im Regelfall nicht beschwert und kann deshalb Beschwerde mit dem Ziel der Herabsetzung des Verkehrswertes -von hier nicht erkennbaren Ausnahmefällen abgesehennicht einlegen (vgl. LG Bonn, Beschluss vom 03.02.2005 -6 T 10/05- veröffentlicht im Internet unter www.nrwe.de und bei JURIS, Datenbank Rechtsprechung der Länder).
  • LG Hannover, 19.02.2018 - 1 T 42/17

    Zwangsversteigerungsverfahren: Pflichten & Haftung Verkehrswertgutachter

    Es ist streitig, ob mit Rücksicht auf die vom Verkehrswert abhängigen Grenzen, die das Bietverhalten im Zwangsversteigerungsverfahren beeinflussen können (70 % gem. § 74 a Abs. 1 ZVG, 50 % gem. § 85 a ZVG), ob an einer Herabsetzung ein Rechtsschutzinteresse fehlt mit der Erwägung, bei einem geringeren Wert könnte der Zuschlag auch zu einem entsprechend geringeren Mindestgebot erfolgen (so LG Bonn, Beschluss vom 03.02.2005 zu 6 T 10/05; dagegen Stöber, 20. Aufl. Rz. 9.2 zu § 74 a ZVG m.w.N., BGH MDR 2004, 1023 und NJW-RR 2006, 1389 Rz. 7).
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